Kassenprüferin Antje Genderjahn
Laut Satzung wählt der BVSA zur Prüfung der Wirtschafts- und Kassenführung des Verbandes zwei Kassenprüfer/innen und einen Vertreter (Ersatzkassenprüfer) für die Dauer von drei Jahren. Die Kasse muss im Rahmen der Geschäftsordnung zweimal im Wirtschaftsjahr geprüft werden. Über das Ergebnis der Prüfungen haben die Kassenprüfer dem Landesverbandstag schriftlich (in Form eines Protokolls) zu berichten. Bei den Kassenprüfungen sind auch der Vorstand Finanzen und die Geschäftsführung anwesend.