Umgang mit der Corona-Situation im laufenden Spielbetrieb der Saison 21/22
Am Mittwoch, den 29.09.2021, veranstaltete der Basketball-Verband Sachsen-Anhalt e.V. ein VereinsZoom mit allen Vereinsvertretern des Landes. Schwerpunkt der gemeinsamen Besprechung war die Anwendung der 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt auf den laufenden Spielbetrieb der Saison 21/22.
Aus der konstruktiven Diskussion ergab sich folgender Konsens:
1. Alle Spielbeteiligten bis einschließlich U18 benötigen im laufenden Spielbetrieb keinen 3-G-Nachweis.
2. Alle Spielbeteiligten der Auswärtsmannschaft, Schiedsrichter, Kampfrichter und Zuschauer, die über 18 Jahre alt sind, betreten die Halle nicht mehr eigenständig, sondern nur nach Vorlage ihres 3-G-Nachweises mittels der "Anwesenheitsliste Spielbetrieb" gegenüber einem Verantwortlichen der Heimmannschaft.
Hinweis: Um das Prozedere zu erleichtern, hat der BVSA ein Vorlage "Anwesenheitsliste Spielbetrieb" erstellt, sodass ein zügiger Einlass in die Halle möglich ist. Für die personenbezogenen Daten gilt eine Aufbewahrungspflicht von 4 Wochen mit Anbruch des Spieltages. Nach dem Ablauf der 4 Wochen sind die Daten zu vernichten.
3. Für die Heimmannschaft, ihr Kampfgericht und die Heimzuschauer ist der ausrichtende Verein selbst verantwortlich, einen 3G-Nachweis für alle Ü18-Beteiligten zu führen.
Bei Nachfragen zu den Regelungen steht Geschäftsstellenleiter Florian Sander zur Verfügung.