Umgang mit der Corona-Situation im laufenden Spielbetrieb der Saison 21/22

Donnerstag, 30. September 2021

Umgang mit der Corona-Situation im laufenden Spielbetrieb der Saison 21/22

Am Mittwoch, den 29.09.2021, veranstaltete der Basketball-Verband Sachsen-Anhalt e.V. ein VereinsZoom mit allen Vereinsvertretern des Landes. Schwerpunkt der gemeinsamen Besprechung war die Anwendung der  14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt auf den laufenden Spielbetrieb der Saison 21/22.

Aus der konstruktiven Diskussion ergab sich folgender Konsens: 
1. Alle Spielbeteiligten bis einschließlich U18 benötigen im laufenden Spielbetrieb keinen 3-G-Nachweis.

2. Alle Spielbeteiligten der Auswärtsmannschaft, Schiedsrichter, Kampfrichter und Zuschauer, die über 18 Jahre alt sind, betreten die Halle nicht mehr eigenständig, sondern nur nach Vorlage ihres 3-G-Nachweises mittels der "Anwesenheitsliste Spielbetrieb" gegenüber einem Verantwortlichen der Heimmannschaft.

Hinweis: Um das Prozedere zu erleichtern, hat der BVSA ein Vorlage "Anwesenheitsliste Spielbetrieb" erstellt, sodass ein zügiger Einlass in die Halle möglich ist. Für die personenbezogenen Daten gilt eine Aufbewahrungspflicht von 4 Wochen mit Anbruch des Spieltages. Nach dem Ablauf der 4 Wochen sind die Daten zu vernichten. 

3. Für die Heimmannschaft, ihr Kampfgericht und die Heimzuschauer ist der ausrichtende Verein selbst verantwortlich, einen 3G-Nachweis für alle Ü18-Beteiligten zu führen. 

Bei Nachfragen zu den Regelungen steht Geschäftsstellenleiter Florian Sander zur Verfügung. 

Thomas Schaarschmidt Ehrenvorsitzender Mobil: 0172 3418469
E-Mail: thomas.schaarschmidt@bvsa.de

Florian Sander Leiter der Geschäftsstelle Mobil: 01772422035
E-Mail: info@bvsa.de

Tags: Amtliche Mitteilungen, Pressemitteilungen Blog Übersicht

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