Für die Durchführung dieser Veranstaltung ist der BVSA verantwortlich und sucht unter Beachtung der nachfolgenden Kriterien einen ausrichtenden Verein. Zur Gewährleistung einer attraktiven und reibungslosen Veranstaltung sollten zwischen dem BVSA und dem Ausrichter folgende Kriterien für die Vergabe der Endrundenveranstaltung gelten:
1. Termin und Spielmodus
- die Veranstaltung findet am Wochenende 18./19. Februar 2017 statt und beinhaltet die Pokalhalbfinals sowie das Pokalfinale der Herren (genauer Termin wird nach Bewerbung bekannt gegeben)
- die Halbfinalspiele finden am Vormittag statt und werden verkürzt (4x8 Min.) gespielt
- das Finalspiel wird am Nachmittag mittels regulärer Spielzeit (4x10 Min.) ausgetragen
- ein Spiel um Platz 3 entfällt
- die Auslosung der Halbfinal-Paarungen wird bis 15. Januar 2017 erfolgen
2. Der Ausrichter hat folgendes abzusichern:
Die kostenlose Bereitstellung der Spielhalle und der technischen Ausrüstungen für die Durchführung
der Spiele:
- 2x 3 Bälle für das Aufwärmen der Mannschaften
- 2 Spielbälle
- eine Anzeigetafel für das Spielergebnis und die Spielzeit an einsehbarer Stelle
- 2x 24/14 Sekunden-Uhren, davon 1x Ersatz (kann mit Handstoppuhren erfolgen)
- Einwurfpfeil
- Foultafeln 1-5 und 2x rote Fähnchen oder Tafeln für Mannschaftsfouls
- kostenlose Gestellung des Kampfgerichts (1 Anschreiber, 1 Anschreiberassistent, 1 Zeitnehmer für Spielzeit, 1 Zeitnehmer für 24 Sek.)
- Hallensprecher (sollte am bzw. neben dem Kampfrichtertisch sitzen)
- Bereitstellung eines Mikrofons am Spielfeldrand für Siegerehrung
- abschließbare Kabinen für die teilnehmenden Mannschaften und Schiedsrichter
- Ordnungsdienst
- Öffentlichkeitsarbeit im regionalen Bereich (Zeitung, Plakatierung, etc.)
- Einladung von Gästen aus dem regionalen Bereich
- Cateringangebot für Zuschauer und Teilnehmer
- Rahmenprogramm
Der Veranstalter unterbreitet dem BVSA mit der Bewerbung einen Vorschlag über die Höhe der Eintrittsgelder und eine Schätzung der erwarteten Zuschauer. Die Einnahmen aus
den Eintrittsgeldern gehen zu 60% an den Veranstalter und zu 40% an den BVSA. Die vom Veranstalter für die aktuelle Saison ausgegebenen Dauer- sowie VIP-Karten haben für das Pokalfinale keine Gültigkeit. Über die Ausgabe von VIP- oder Sponsorenkarten müssen sich der Veranstalter und der BVSA im Vorfeld des Finals verständigen.
3. der BVSA sichert ab:
- Einladung der Mannschaften, Schiedsrichter und Gäste des BVSA
- Übernahme der Kosten für Pokal, Urkunden und Blumen und Durchführung der Siegerehrung
- Übernahme der Schiedsrichterkosten
4. Bewerbungsfrist
Auf der Grundlage der vorgenannten Kriterien sollten Bewerbungen von interessierten Vereinen für die Durchführung der o. g. Endrundenveranstaltung bis einschließlich zum 15. Januar 2017 bei der BVSA-Geschäftsstelle postalisch oder via E-Mail eingereicht werden.
Die Ausschreibung zum Download als PDF-Version