Verein: USV Halle
E-Mail: sandra.wippermann@bvsa.de
Herzlich Willkommen im Ressort Rechtswesen!
Was macht die Rechtswartin des BVSA?
Die Rechtswartin des BVSA ist für die Rechtssprechung im Verband zuständig. Diese Aufgabe erfolgt auf der Basis der Satzungen und Ordnungen des BVSA bzw. des DBB. Für diese Tätigkeit steht ihr die fünfköpfige Rechtskommission zur Verfügung, der sie vorsteht.
Die Rechtswartin selbst wird vor allem dann aktiv, wenn Mitgliedsvereine oder Mitglieder Einspruch einlegen oder sich ein Rechtsstreit auf Basis der Statuten des DBB und des BVSA entwickelt.
Gesetzgebung (Legislative) und Rechtssprechung (Judikative) sind im BVSA nach dem demokratischen Säulenprinzip unabhängig voneinander. Aus diesem Grund darf die Rechtswartin als oberste Rechtsprechungsinstanz des BVSA und die Mitglieder der Rechtskommission keine weiteren Wahlfunktionen im BVSA ausüben. Die Rechtswartin ist weder weisungsgebunden noch abwählbar.
Weitere im Ressort Rechtswesen zu verortende Aufgaben sind:
- Rechtssprechung in Streitfragen entsprechend der Ordnungen des BVSA und des DBB
- Beratung des Vorstandes und der Vereine (Vereinsberatung) in Rechtsfragen
- Prüfung der Ordnungen und Satzung auf Aktualität und Stichhaltigkeit
- Vertretung des BVSA nach innen und außen in Sachen Rechtswesen
- Hilfestellung bei Antrags- und Vertragsformulierungen (Mitarbeiterverträge oder Fördermittelanträge)
Wer ist die Rechtswartin des BVSA?
Angaben folgen in Kürze.