Einsatzsperre für Spieler vom SC Obhausen

Freitag, 14. Dezember 2018

Bei dem Spiel in der Bezirksliga Herren (BSH Nr. 44) zwischen TORnados Halle und dem SC Obhausen Monstars am 08.12.2018 wurde der Spieler Alexander Mahr (SC Obhausen) disqualifiziert. Vorausgegangen war eine Unsportlichkeit gegenüber einem Gegenspieler.

Gegen den o. g. Spieler wurde ein Strafgeld sowie eine Einsatzsperre ausgesprochen. Hier ist die DBB SO (§53 - §57) zu beachten. Nach eingehender Prüfung der vorliegenden Berichte und der eingeholten Informationen wird das folgende Strafgeld gemäß § 22 BVSA-SO in Verbindung mit dem BVSA „Strafenkatalog“ / Punkt 22b festgesetzt:

Einsatzsperre für zwei (2) Pflichtspiele (bis einschließlich 22.12.2018) und ein Strafgeld in Höhe von 50,00 Euro. Der Strafgeldbescheid wird durch die BVSA-Geschäftsstelle zugestellt.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann unter Beachtung §§ 17 ff DBB-RO innerhalb 1 Woche nach Zugang des Bescheides gemäß § 2 BVSA-RO bei der 1. Rechtsinstanz des BVSA, Frau Dr. Sandra Wippermann (Leipziger Str. 64 – 06108 Halle (Saale)), Berufung eingelegt werden. Die Begründung des Rechtsmittels muss innerhalb von zwei Wochen schriftlich vorliegen. Das Rechtsmittel ist gebührenpflichtig. Der Betrag von 50,00 Euro (Anlage 1/Pkt. 2b BVSA-FO) ist auf das Konto des BVSA (Bank: Saalesparkasse, IBAN: DE88 8005 3762 0388 0119 40 - BIC: NOLADE21HAL) einzuzahlen. Ein bestätigter Einzahlungsbeleg ist dem Rechtsmittel beizufügen.

Carsten Straube Vorsitzender Mobil: 0171 9418480
E-Mail: carsten.straube@bvsa.de

Ulf Krayl Staffelleiter E-Mail: ukrayl@web.de

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