Einsatzsperre
Bei dem Spiel Landesliga Herren (LLH Nr. 2) zwischen SV Martineum Halberstadt und dem SV Zörbig am 09.09.2018 wurde der Spieler Robert Schulze-Janzing (Martineum Halberstadt) wegen des Verstoßes gegen die Sportdisziplin (Schiedsrichterbeleidigung) spieldisqualifiziert (2 TF). Beim Verlassen der Halle fand ein weiteres Fehlverhalten (unsportliches Verhalten) statt.
Herr R. Schulze-Janzing wurde schon mehrere Male wegen Schiedsrichterbeleidigung disqualifiziert.
Gegen den o. g. Spieler wurde ein Strafgeld sowie eine Einsatzsperre ausgesprochen. Hier ist die DBB SO (§53 - §57) zu beachten. Nach eingehender Prüfung der vorliegenden Berichte und der eingeholten Informationen wird das folgende Strafgeld gemäß § 22 BVSA-SO in Verbindung mit dem BVSA „Strafenkatalog“ / Punkt 22b festgesetzt:
Einsatzsperre für vier (4) Pflichtspiele (bis einschließlich 11.11.2018) und ein Strafgeld in Höhe von 100,00 Euro. Der Strafgeldbescheid wird durch die BVSA-Geschäftsstelle zugestellt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann unter Beachtung §§ 17 ff DBB-RO innerhalb einer Woche nach Zugang des Bescheides gemäß § 2 BVSA-RO bei der 1. Rechtsinstanz des BVSA, Frau Dr. Sandra Wippermann (Leipziger Str. 64 – 06108 Halle (Saale)), Berufung eingelegt werden. Die Begründung des Rechtsmittels muss innerhalb von zwei Wochen schriftlich vorliegen. Das Rechtsmittel ist gebührenpflichtig. Der Betrag von 50,00 Euro (Anlage 1/Pkt. 2b BVSA-FO) ist auf das Konto des BVSA (Bank: Saalesparkasse, IBAN: DE88 8005 3762 0388 0119 40 - BIC: NOL DE21HAL) einzuzahlen. Ein bestätigter Einzahlungsbeleg ist dem Rechtsmittel beizufügen.