Bei dem Spiel Oberliga PlayOff (OLHpl Nr. 111) zwischen SSV Einheit Weißenfels und dem BC Anhalt am 25.02.2017 wurde der Spieler Martin WEIDIG (BC Anhalt) wegen des Verstoßes gegen die Sportdisziplin (Unsportlichkeit) disqualifiziert.
Gegen den o. g. Spieler wurde ein Strafgeld sowie eine Einsatzsperre ausgesprochen. Hier ist die DBB SO (§53 - §57) zu beachten. Nach eingehender Prüfung der vorliegenden Berichte und der eingeholten Informationen wird das folgende
Strafgeld gemäß § 22 BVSA-SO in Verbindung mit dem BVSA „Strafenkatalog“ / Punkt 22b festgesetzt:
Einsatzsperre für zwei (2) Pflichtspiele (bis einschließlich 11.03.2017 bzw. 18./19.03.17) und ein Strafgeld in Höhe von 50,00 €.
Der Strafgeldbescheid wird durch die BVSA-Geschäftsstelle zugestellt. Die zeitliche Sperre ist abhängig vom Spielverlauf der OLH PlayOffs.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann unter Beachtung §§ 17 ff DBB-RO innerhalb 1 Woche nach Zugang des Bescheides gemäß § 2 BVSA-RO bei der 1. Rechtsinstanz des BVSA, Frau Sandra Wippermann (Leipziger Str. 64 – 06108 Halle (Saale)), Berufung eingelegt werden. Die Begründung des Rechtsmittels muss innerhalb von 2 Wochen schriftlich vorliegen. Das Rechtsmittel ist gebührenpflichtig. Der Betrag von 50,00 € (Anlage 1/Pkt. 2b BVSA-FO) ist auf das Konto desBVSA (Bank: Saalesparkasse, IBAN: DE88 8005 3762 0388 0119 40 - BIC: NOL DE21HAL) einzuzahlen. Ein bestätigter Einzahlungsbeleg ist dem Rechtsmittel beizufügen.
Mobil: 0152 228573 42
E-Mail: efri.jks@gmx.de