Bei dem Spiel der Landesliga Herren (LLH Nr. 68) zwischen MTV Wittenberg und dem SV Zörbig am 19.02.2017 wurde der Spieler Nicky GÜNTHER (SV Zörbig)
wegen des Verstoßes gegen die Sportdisziplin (Schiedsrichterbeleidigung) als Ersatzspieler in der 30. Minute disqualifiziert. Dieses Verhalten kam zum wiederholten Mal vor.
Gegen den o. g. Spieler wurde ein Strafgeld sowie eine Einsatzsperre ausgesprochen. Nach eingehender Prüfung der vorliegenden Berichte und der eingeholten
Informationen wird das folgende Strafgeld gemäß § 22 BVSA-SO in Verbindung mit dem BVSA „Strafenkatalog“ / Punkt 22a festgesetzt:
Einsatzsperre für vier (4) Pflichtspiele (bis einschließlich 25.03.2017) und ein Strafgeld in Höhe von 30,00 €. Der Strafgeldbescheid wird durch die BVSA-Geschäftsstelle zugestellt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann unter Beachtung §§ 17 ff DBB-RO innerhalb 1 Woche nach Zugang des Bescheides gemäß § 2 BVSA-RO bei der 1. Rechtsinstanz des BVSA, Frau Sandra Wippermann (Leipziger Str. 64 – 06108 Halle (Saale)), Berufung eingelegt werden. Die Begründung des Rechtsmittels muss innerhalb von 2 Wochen schriftlich vorliegen. Das Rechtsmittel ist gebührenpflichtig. Der Betrag von 50,00 € (Anlage 1/Pkt. 2b BVSA-FO) ist auf das Konto des BVSA (Bank: Saalesparkasse, IBAN: DE88 8005 3762 0388 0119 40 - BIC: NOLADE21HAL) einzuzahlen. Ein bestätigter Einzahlungsbeleg ist dem Rechtsmittel beizufügen.