Bei dem Spiel Oberliga PlayOff (OLHpl Nr. 111) zwischen SSV Einheit Weißenfels und dem BC Anhalt am 25.02.2017 wurde der Spieler Clemens THIEM (SSV Einheit WEIßENFELS) wegen des Verstoßes gegen die Sportdisziplin (Unsportlichkeit) disqualifiziert.
Gegen den o. g. Spieler wurde ein Strafgeld sowie eine Einsatzsperre ausgesprochen. Hier ist die DBB SO (§53 - §57) zu beachten. Nach eingehender Prüfung der vorliegenden Berichte und der eingeholten Informationen wird das folgende Strafgeld gemäß § 22 BVSA-SO in Verbindung mit dem BVSA „Strafenkatalog“ / Punkt 22b festgesetzt:
Einsatzsperre für zwei (2) Pflichtspiele (bis einschließlich 11.03.2017) und ein Strafgeld in Höhe von 50,00 €.
Der Strafgeldbescheid wird durch die BVSA-Geschäftsstelle zugestellt. Sollte Weißenfels in den OLHpl in Spiel 2 ausscheiden, erlischt die Strafe zum 12.03.17.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann unter Beachtung §§ 17 ff DBB-RO innerhalb 1 Woche nach Zugang des Bescheides gemäß § 2 BVSA-RO bei der 1. Rechtsinstanz des BVSA, Frau Sandra Wippermann (Leipziger Str. 64 – 06108 Halle (Saale)), Berufung eingelegt werden. Die Begründung des Rechtsmittels muss innerhalb von 2 Wochen schriftlich vorliegen. Das Rechtsmittel ist
gebührenpflichtig. Der Betrag von 50,00 € (Anlage 1/Pkt. 2b BVSA-FO) ist auf das Konto des BVSA (Bank: Saalesparkasse, IBAN: DE88 8005 3762 0388 0119 40 - BIC: NOL DE21HAL) einzuzahlen. Ein bestätigter Einzahlungsbeleg ist dem Rechtsmittel beizufügen.
Mobil: 0152 228573 42
E-Mail: efri.jks@gmx.de