Bei dem Spiel der Landesliga Herren (LLH Nr. 64) zwischen dem TV "Gut Heil" Zerbst und dem TSV Niederndodeleben am 28.01.2017 wurde der Spieler Marcel MOLLENHAUER (TSV Niederndodeleben) wegen des Verstoßes gegen die Sportdisziplin (Tätlichkeit ggü. einem Spieler) disqualifiziert.
Gegen den o. g. Spieler wurde ein Strafgeld ausgesprochen. Nach eingehender Prüfung der vorliegenden Berichte und der eingeholten Informationen wird das folgende Strafgeld gemäß § 22 BVSA-SO in Verbindung mit dem BVSA „Strafenkatalog“ / Punkt 22 festgesetzt:
Einsatzsperre für fünf (5) Pflichtspiele (bis einschließlich 02.04.2017) und ein Strafgeld in Höhe von 100,00 €. Der Strafgeldbescheid wird durch die BVSA-Geschäftsstelle zugestellt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann unter Beachtung §§ 17 ff DBB-RO innerhalb 1 Woche nach Zugang des Bescheides gemäß § 2 BVSA-RO bei der 1. Rechtsinstanz des BVSA, Frau Sandra Wippermann (Leipziger Str. 64 – 06108 Halle (Saale)), Berufung eingelegt werden. Die Begründung des Rechtsmittels muss innerhalb von 2 Wochen schriftlich vorliegen. Das Rechtsmittel ist gebührenpflichtig. Der Betrag von 50,00 € (Anlage 1/Pkt. 2b BVSA-FO) ist auf das Konto des BVSA (Bank: Saalesparkasse, IBAN: DE88 8005 3762 0388 0119 40 - BIC: NOL DE21HAL) einzuzahlen. Ein bestätigter Einzahlungsbeleg ist dem Rechtsmittel beizufügen.