Nach dem Spiel der Landesliga Herren (LLH Nr. 22) zwischen dem SV Martineum Halberstadt und dem TSV Niederndodeleben am 23.10.2016 wird der Spieler Robert Schulze-Janzing (SV Martineum Halberstadt) wegen Schiedsrichterbeleidigung nach Spielende bestraft. Grundlage sind der Schiedsrichterbericht sowie die persönliche Stellungnahme des betroffenen Spielers. R. Schulze-Janzing wurde schon mehrfach wegen Schiedsrichterbeleidigungs gesperrt. Deswegen erfolgt eine höhere Strafe.
Gegen den o. g. Spieler wurde ein Strafgeld ausgesprochen. Nach eingehender Prüfung der vorliegenden Berichte und der eingeholten Informationen wird das folgende Strafgeld gemäß § 22 BVSA-SO in Verbindung mit dem BVSA „Strafenkatalog“ / Punkt 22a festgesetzt: Einsatzsperre für drei (3) Pflichtspiele (bis einschließlich 04.12.2016) und ein Strafgeld in Höhe von 100,00 Euro. Der Strafgeldbescheid wird durch die BVSA-Geschäftsstelle zugestellt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann unter Beachtung §§ 17 ff DBB-RO innerhalb 1 Woche nach Zugang des Bescheides gemäß § 2 BVSA-RO bei der 1. Rechtsinstanz des BVSA, Frau Sandra Wippermann (Leipziger Str. 64 – 06108 Halle (Saale)), Berufung eingelegt werden. Die Begründung des Rechtsmittels muss innerhalb von 2 Wochen schriftlich vorliegen. Das Rechtsmittel ist
gebührenpflichtig. Der Betrag von 50,00 Euro (Anlage 1/Pkt. 2b BVSA-FO) ist auf das Konto des BVSA (Bank: Saalesparkasse, IBAN: DE88 8005 3762 0388 0119 40 - BIC: NOL DE21HAL) einzuzahlen. Ein bestätigter Einzahlungsbeleg ist dem Rechtsmittel beizufügen.