Im Punktspiel OLD 03 wurden in den Mannschaften USC Magdeburg und BG BSW 06 jeweils Spielerinnen eingesetzt, die zum Zeitpunkt des Spiels nicht für die Oberliga/Damen einsatzberechtigt waren. Somit wird gegen beide Mannschaften wegen des Verstosses gegen § 38 / 1g gemäß § 40 / 3 DBB-SO auf Spielverlust entschieden.
Den beiden Mannschaften werden jeweils ein Wertungspunkt abgezogen und das Spiel mit jeweils 0:20 Korbpunkten gewertet.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Bescheid ist die Berufung beim BVSA-Rechtsausschuss (BVSA-RA) zulässiges Rechtsmittel. Sie ist binnen einer Woche nach Eingang dieser Entscheidung einzulegen und binnen einer weiteren Woche zu begründen. Ein Berichtigungsantrag hemmt nicht die Berufungsfrist. Die Einzahlung der Berufungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro ist nachzuweisen (Einzahlung auf das Konto des Basketball-Verbandes Sachsen-Anhalt e. V. bei der Saalesparkasse, IBAN: DE88 8005 3762 0388 0119 40).
Die Berufungsschriften sind in fünffacher Ausfertigung an die BVSA-RA-Vorsitzende Dr. Sandra Wippermann, Leipziger Str. 64, 06108 Halle/S., zu senden. Auf die DBB-Rechtsordnung, insbesondere §§ 18 und 28, wird ergänzend hingewiesen.
Mobil: 0152 228573 42
E-Mail: efri.jks@gmx.de