Neue Regelungen zur Fortsetzung des Spielbetriebs im BVSA

Donnerstag, 24. Februar 2022

Neue Regelungen zur Fortsetzung des Spielbetriebs im BVSA

Der Vorstand des BVSA hat sich zur Fortsetzung des Spielbetriebs beraten. Im Folgenden wurden 11 Regelungen festgesetzt: 

Grafik: BVSA
Grafik: BVSA

1. Der Spielbetrieb wird ab 01.03.2022 wieder normal stattfinden und wird bis maximal 30.06.2022 dauern. Danach sind alle Ligen beendet. 

2. Verlegte oder ausgefallene Spiele sind bis spätestens 15.März 2022 neu zu terminieren. Verantwortlich dafür ist die Heimmannschaft. Der BVSA sendet eine Übersicht aller noch offenen Spiele allen Vereinen zu.

3. Die OLH (reguläre Saison), OLD, LLH und die LL-Jugend sollen komplett zu Ende gespielt werden, um unsere Landesmeister vernünftig zu ermitteln. Bei allen anderen Ligen gilt: Es sollen möglichst viele Spiele ausgetragen werden. <

4. Mannschaften, die nicht mehr am Spielbetrieb teilnehmen möchten, können bis zum 28.02.2022 24:00 Uhr kostenfrei zurückgezogen werden.

5. Der BVSA-Ligapokal findet nicht statt, damit die freien Zeiten für den regulären Spielbetrieb genutzt werden können.

6. Spiele können und sollen auch unter der Woche ausgetragen werden. Bitte nutzt dies zahlreich.

7. Spiele sind so anzusetzen, dass die jeweiligen Befindlichkeiten der Vereine (Spielbetrieb über den „normalen“ 30.4.22 hinaus) im Zeitraum vom 1.5.22 - 30.6.22 berücksichtigt werden. Vereine teilen ihren Staffelleitern bitte dazu mit bis wann ihre Mannschaften spielen können bzw. berücksichtigen dies gleich bei der Spielplanung.

8. Der Damen-Pokal (2 Halbfinalspiele sowie das Finale) soll ausgetragen werden.

9. Über eine Austragung des BVSA-Landespokals der Herren wird mit den Mannschaften eine separate Besprechung stattfinden.

10. In Ligen in denen 1,5fache Runden angesetzt sind, kann in Absprache mit den Staffelleitern eine einfache Hin- und Rückrunde vereinbart werden. Die Staffelleiter werden die Teams der Ligen entsprechend kontaktieren und eine demokratische Entscheidung fällen.

11. Es gilt weiterhin ein Hygienekonzept vorzuhalten und entsprechend umzusetzen. Für den Spiel- und Trainingsbetrieb gilt die aktuelle Fassung der Landesverordnung zur Eindämmung des Corona-Virus. Aktuell gilt für den Sport die 2G Regelung.

Bei Fragen steht die BVSA-Geschäftsstelle gern zur Verfügung. 

Tags: Amtliche Mitteilungen, Pressemitteilungen Blog Übersicht

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