Das am 22.10.16 ausgetragene Spiele OLD-03 (SV Halle III. gegen Ladybaskets Jena II. = 70 : 32 Körbe) muss wegen des Verstoßes gegen § 38 Abs. 1 g DBB-SO gegen die Mannschaft SV Halle III auf Spielverlust entschieden werden. Nach § 40 Abs. 2 DBB-SO wird das Spiel gegen sie mit minus 1 Wertungspunkt und 0:20 Korbpunkten gewertet. Der Spielpartner Ladybaskets Jena II. erhält 2 Wertungs- und 20:0 Korbpunkte.
Begründung:
Zum Zeitpunkt des Spielbeginns war auf dem Spielberichtsbogen bei SV Halle III eine Spielerin nicht einsatzberechtigt (siehe auch § 25 DBB-SO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Bescheid ist die Berufung beim BVSA-Rechtsausschuss (BVSA-RA) zulässiges Rechtsmittel. Sie ist binnen einer Woche nach Eingang dieser Entscheidung einzulegen und binnen einer weiteren Woche zu begründen. Ein Berichtigungsantrag hemmt nicht die Berufungsfrist. Die Einzahlung der Berufungsgebühr in Höhe von 50,00 EURO ist nachzuweisen (Bank: Saalesparkasse, IBAN: DE88 8005 3762 0388 0119 40 - BIC: NOLADE21HAL). Die Berufungsschriften sind in fünffacher Ausfertigung an die BVSA-RA-Vorsitzende, Frau Dr. Sandra Wippermann, Leipziger Str. 64, 06108 Halle/S., zu senden. Auf die DBB-Rechtsordnung, insbesondere §§ 18 und 28, wird ergänzend hingewiesen.
Mobil: 0152 228573 42
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