Im Punktspiel der Oberliga Herren Nummer 009 BC Anhalt gegen GM Quedlinburg wurde am 22.09.2018 in der Mannschaft GM Quedlinburg der Spieler St. Pitschmann eingesetzt, der zum Zeitpunkt des Spiels nicht für die Oberliga/ 1.Herren einsatzberechtigt war. Damit ist gegen die MannschaftGM Quedlinburg wegen des Verstosses gegen § 38 / 1g DBB-SO (fehlende Einsatzberechtigung) auf Spielverlust (§ 40 / 2 DBB-SO) zu entscheiden.
Der Mannschaft GM Quedlinburg wird ein Wertungspunkt abgezogen und das Spiel mit 0:20 Korbpunkten gewertet. Der Spielpartner BC Anhalt erhält 2 Wertungspunkte und 20:0 Korbpunkte.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann unter Beachtung §§ 17 ff DBB-RO innerhalb 1 Woche nach Zugang des Bescheides gemäß § 2 BVSA-RO bei der 1. Rechtsinstanz des BVSA, Frau Sandra Wippermann (Leipziger Str. 64, 06108 Halle), Berufung eingelegt werden. Die Begründung des Rechtsmittels muss innerhalb 2 Woche schriftlich vorliegen. Das Rechtsmittel ist gebührenpflichtig. Der Betrag von 50,00 Euro (Anlage 1 /Pkt. 2 b BVSA-FO) ist auf das Konto des BVSA (Saalesparkasse, IBAN: DE88 8005 3762 0388 0119 40 - BIC: NOLADE21HAL) einzuzahlen. Ein bestätigter Einzahlungsbeleg ist dem Rechtsmittel beizufügen.
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