Bei dem Spiel Oberliga PlayOff (OLHpl Nr. 123) zwischen dem USC Magdeburg und dem SV Halle am 12.03.2017 wurde der Spieler Marius MUTSCHLER (USC Magdeburg)
wegen des Verstoßes gegen die Sportdisziplin (Schiedsrichterbeleidigung) spieldisqualifiziert (2 TF). Beim Verlassen der Halle fand ein weiteres Fehlverhalten statt. Gegen den o. g. Spieler wurde ein Strafgeld ausgesprochen. Hier ist die DBB SO (§53 - §57) zu beachten. Nach eingehender Prüfung der vorliegenden Berichte und der eingeholten Informationen wird das folgende Strafgeld gemäß § 22 BVSA-SO in Verbindung mit dem BVSA „Strafenkatalog“ / Punkt 22a festgesetzt: Strafgeld in Höhe von 50,00 €
Der Strafgeldbescheid wird durch die BVSA-Geschäftsstelle zugestellt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann unter Beachtung §§ 17 ff DBB-RO innerhalb 1 Woche nach Zugang des Bescheides gemäß § 2 BVSA-RO bei der 1. Rechtsinstanz des BVSA, Frau Sandra Wippermann (Leipziger Str. 64 – 06108 Halle (Saale)), Berufung eingelegt werden. Die Begründung des Rechtsmittels muss innerhalb von 2 Wochen schriftlich vorliegen. Das Rechtsmittel ist gebührenpflichtig. Der Betrag von 50,00 € (Anlage 1/Pkt. 2b BVSA-FO) ist auf das Konto des BVSA (Bank: Saalesparkasse, IBAN: DE88 8005 3762 0388 0119 40 - BIC: NOL DE21HAL) einzuzahlen. Ein bestätigter Einzahlungsbeleg ist dem Rechtsmittel beizufügen.
Mobil: 0152 228573 42
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