Während des Spiels der Oberliga Herren (OLH Nr. 22) zwischen MSV Börde Magdeburg und dem BBC Stendal am 22.10.2017 wurde der Spieler Daniel Günther (MSV Börde Magdeburg) wegen des Verstoßes gegen die Sportdisziplin (Unsportlichkeit) disqualifiziert. Gegen den o. g. Spieler wurde ein Strafgeld ausgesprochen. Nach eingehender Prüfung der vorliegenden Berichte und der eingeholten Informationen wird das folgende Strafgeld gemäß § 22 BVSA-SO in Verbindung mit dem BVSA „Strafenkatalog“ / Punkt 22 festgesetzt:
Einsatzsperre für ein (1) Pflichtspiel (bis einschließlich 28.10.2017). Strafgeld in Höhe von 50,00 Euro. Der Strafgeldbescheid wird durch die BVSA-Geschäftsstelle zugestellt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann unter Beachtung §§ 17 ff DBB-RO innerhalb einer Woche nach Zugang des Bescheides gemäß § 2 BVSA-RO bei der 1. Rechtsinstanz des BVSA, Frau Sandra Wippermann (Leipziger Str. 64, 06108 Halle (Saale)), Berufung eingelegt werden. Die Begründung des Rechtsmittels muss innerhalb von zwei Wochen schriftlich vorliegen. Das Rechtsmittel ist gebührenpflichtig. Der Betrag von 50,00 Euro ist auf das Konto des BVSA (Bank: Saalesparkasse, IBAN: DE88 8005 3762 0388 0119 40, BIC: NOLADE21HAL) einzuzahlen. Ein bestätigter Einzahlungsbeleg ist dem Rechtsmittel beizufügen.
Mobil: 0152 228573 42
E-Mail: efri.jks@gmx.de