Beim Spiel der Landesliga Herren (LLH Nr. 58) zwischen dem USC Magdeburg II und dem TV "Gut Heil" Zerbst I am 12.01.2018 ereignete sich eine Vorfall. Deshalb wird der Spieler Dima Buschin (USC Magdeburg) aufgrund einer Unsportlichkeit nach Spielende gesperrt.
Gegen den o. g. Spieler wurde ein Strafgeld ausgesprochen. Nach eingehender Prüfung der vorliegenden Berichte und der eingeholten Informationen wird das folgende Strafgeld gemäß § 22 BVSA-SO in Verbindung mit dem BVSA „Strafenkatalog“ / Punkt 22 festgesetzt:
Einsatzsperre für ein (1) Pflichtspiel (bis einschließlich 21.01.2018) und ein Strafgeld in Höhe von 50,00 Euro. Der Strafgeldbescheid wird durch die BVSA-Geschäftsstelle zugestellt. Im Übrigen gelten die §§ 54/4 bzw. 57 DBB-SO, d. h. in dieser Zeit darf der gesperrte Teilnehmer an keinem Pflichtspiel in allen Ligen und AK als Trainer / Schiedsrichter / Kampfrichter / Mannschaftsbegleiter / Spieler und/oder in anderen Aufgaben / Funktionen tätig sein.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann unter Beachtung §§ 17 ff DBB-RO innerhalb 1 Woche nach Zugang des Bescheides gemäß § 2 BVSA-RO bei der 1. Rechtsinstanz des BVSA, Frau Sandra Wippermann (Leipziger Str. 64 – 06108 Halle (Saale)), Berufung eingelegt werden. Die Begründung des Rechtsmittels muss innerhalb von 2 Wochen schriftlich vorliegen. Das Rechtsmittel ist gebührenpflichtig. Der Betrag von 52,00 Euro (Anlage 1/Pkt. 2b BVSA-FO) ist auf das Konto des BVSA (Bank: Saalesparkasse, IBAN: DE88 8005 3762 0388 0119 40 - BIC: NOL DE21HAL) einzuzahlen. Ein bestätigter Einzahlungsbeleg ist dem Rechtsmittel beizufügen.
Mobil: 0152 228573 42
E-Mail: efri.jks@gmx.de