Laut Spielplanung war am 15.12.2018 um 18:00 Uhr das Spiel OLH 59 angesetzt. Am 14.12.2018 - ca.18:30 Uhr - teilte der BC Anhalt mit, dass er das o. g. Spiel absagt.
Das Nichtantreten wurde mit Krankheit / Verletzung / beruflicher Verhinderung / Urlaub u.ä. begründet. Die Anfrage auf Spielverlegung wurde vom Spielpartner BBC Halle abgelehnt.
Gemäß §§ 46 ff der DBB-SO in Verbindung mit den Informationen zur BVSA-Wettkampfsaison sind die Verlegungsgründe nichtig. Die Prüfung durch den Staffelleiter ergab, dass das angesetzte Oberligaspiel durchaus personell vom BC Anhalt hätte durchgeführt werden können. Die Entscheidung ist endgültig.
Damit ist gegen die Mannschaft BC Anhalt wegen des Verstosses gegen § 38 / 1a DBB-SO (Spielverlegungantrag vom Spielpartner abgelehnt und das Spiel ausgefallen, da nicht angetreten/abgesagt) auf Spielverlust (§ 40 / 2 DBB-SO) zu entscheiden.
Der Mannschaft BC Anhalt wird ein Wertungspunkt abgezogen und das Spiel mit 0:20 Korbpunkten gewertet. Der Spielpartner BBC Halle erhält 2 Wertungspunkte und 20:0 Korbpunkte.
Gegen diese Entscheidung ist die Einlegung eines Rechtsmittel nicht zulässig.
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