Umgang mit der Corona-Situation

Freitag, 23. Oktober 2020

Aufgrund der steigenden Corona-Fallzahlen auch in Sachsen-Anhalt hat der Vorstand des BVSA in dieser Woche intensiv die aktuelle Situation beraten und folgende Festlegungen getroffen.

1. Angesetzte Spiele, an denen Mannschaften aus von lokalen Gesundheitsämtern bestätigten Risikogebieten teilnehmen, können auf Wunsch eines oder beider Spielpartner unter dem Aspekt der erhöhten Gesundheitsgefahr kostenfrei verlegt werden. Um einen vernünftigen organisatorischen Ablauf zu gewährleisten, sollte der Wunsch bis Donnerstagabend an den zuständigen Staffelleiter übermittelt werden.

2. Wir müssen gemeinsam alles dafür tun, dass wir gesund bleiben. Wir appellieren an euch, dass alle Vereine, alle Spielbeteiligte und alle Funktionäre das Hygienekonzept des jeweiligen Heimvereins einhalten und die Maßnahmen umsetzen.

3. Wir fordern alle Vereine auf, deren Hygienkonzepte Zuschauer ermöglichen, unabhängig von den bisher geltenden Bestimmungen, in den Hallen eine durchgängige Maskenpflicht umzusetzen. Wo es möglich ist, bitten wir euch zudem zu prüfen, ob auf Zuschauer verzichtet werden kann.

4. Unser gemeinsames vordringliches Ziel muss es sein, mit unserem Verhalten eine erneute Aussetzung des Trainingsbetriebes zu verhindern. Die Spiele sind ein wichtiger Teil unseres Basketball-Lebens, das Training aber ist die Grundlage der Existenz der Vereine. Die gilt es zu schützen.

Lasst uns gemeinsam unseren Beitrag dazu leisten, die Lage zu verbessern.

Zudem bitten wir euch, folgende administrative Vorgänge einzuhalten

Die Dokumentationspflicht obliegt dem Heimverein (Ausrichter), es besteht jedoch die Pflicht zur Mitwirkung durch die Gastmannschaft.

Für einen idealen Ablauf empfiehlt sich folgendes Verfahren: Beide Mannschaften geben vor Spielbeginn ihre ausgefüllte Teilnehmer* innenliste (Spieler*innen und Trainer*in) am Kampfgericht ab. Diese Liste enthält Name, Vorname (ausgeschrieben) und eine Kontaktmöglichkeit. Der Heimverein hat zusätzliche Vordrucke in der Halle bereitzuhalten für den Fall, dass die Gastmannschaft ihre Liste vergessen hat. Auf der Liste des Heimvereins tragen sich die Schiedsrichter*innen und Kampfrichter*innen mit ihren Kontaktdaten nach. Anwesende Zuschauer*innen müssen vom Heimverein ebenfalls erfasst werden. Die Anwesenheitslisten müssen vom Heimverein 4 Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet werden

Tags: Amtliche Mitteilungen, Pressemitteilungen Blog Übersicht

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