Wertungsentscheid Lm16:
Lm16 Spiel Nr. 3 USV Halle – BC Anhalt am 17.09.2016 wird mit 20:0 und 2 Punkten für BC Anhalt und 0:20 und -1 Punkt für den USV Halle gemäß DBB-SO § 38 / b gewertet.
Begründung: Der USV Halle hat als ausrichtender Verein kein Spielfeld zur Verfügung gestellt. Der Gegner war angereist. Der Umstand, dass kein Spielfeld vorhanden war, schloss die Möglichkeit einer Einigung, trotz fehlender Schiedsrichter zu spielen, aus.
Wertungsentscheid Lm18:
Lm18 Spiel Nr. 1 USV Halle – BG BSW 06 am 17.09.2016 ist ausgefallen. Das Spiel wird neu angesetzt.
Begründung: Der USV Halle hatte aus organisatorischen Gründen, die er selbst zu verantworten hat, keine Halle. Der Gegner BG BSW 06 konnte aber vor Abreise am Heimatort noch informiert werden. Dem Gegner entstand kein finanzieller und Zeitverlust.
Konsequenzen
Gegen den USV Halle wird eine Bußgeldrechnung in Höhe von 20,00 € wegen organisatorischer Mängel, in Verbindung mit Spielausfall, gestellt. Das Bußgeld in Höhe von 20,00 € ist bis 20.10.2016 auf das Konto des BVSA bei der Saalesparkasse, IBAN:DE 88 80053762 03880119040 einzuzahlen.Gegen fehlende Schiedsrichter wurden gesondert Bußgeldrechnungen gestellt.
Zum Spiel Lm18 Nr. 1: Das Spiel ist innerhalb der I. Halbserie bis 02.12.2016 auszutragen. Der USV Halle unterbreitet der BG BSW 06 bis 05.10.2016 drei Terminvorschläge. Beide Teams teilen bis 15.10.2016 dem Staffelleiter den Termin mit, auf den sich beide geeinigt haben.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann insgesamt oder bezüglich jeder Einzelstrafe (Nummer genau angeben) unter Beachtung §§ 17 ff DBB-RO innerhalb 1 Woche nach Zugang des Bescheides gemäß § 2 BVSA-RO bei der 1.Rechtsinstanz des BVSA, Frau Dr. Sandra Wippermann (Leipziger Straße 64, 06108 Halle), Berufung eingelegt werden. Die Begründung des Rechtsmittels sowie alle Beweise müssen innerhalb von 2 Wochen schriftlich vorliegen. Das Rechtsmittel ist gebührenpflichtig. Der Betrag von 50,00 Euro (Anlage 1 / Pkt. 2b BVSA-FO) ist auf das Konto des BVSA einzuzahlen. Ein bestätigter Einzahlungsbeleg ist dem Rechtsmittel beizufügen.